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Liebe Wachtelhündeler
Dieser Bericht enthält den neuesten Stand vom SKN Sachkundenachweis für neue Hundehalter (obligatorisch.)
Seit dem 01.09.2008 gilt das neue Tierschutzgesetz und die neue Tierschutzverordnung. Künftig müssen alle Hundehalter einen obligatorischen Kurs absolvieren. Auch jene, die schon seit Jahren Hunde führen oder züchten, müssen bei jedem neuen Hund den Praxiskurs wiederholen. Sind zwei Personen als Hundebesitzer registriert, müssen beide Personen den Kurs absolvieren - für neue Hundehalter sind dies Theorie & Praxis. Ziel des Kurses ist es, dem Hundeführer ein Basiswissen zu vermitteln, um den richtigen Umgang mit dem Hund zu gewährleisten.
Da das Kurs-Angebot erst im Aufbau ist gilt eine Übergangsfrist bis 1.9.2010. Alle, die nach dem 1.9.2008 einen neuen Vierbeiner in die Familie holten, haben mit dem/den Kursen Zeit bis 1.9.2010.
Obligatorischer Theoriekurs für Ersthunde-Besitzer vor dem Kauf des Hundes
Haben Sie zuvor noch keinen Hund gehalten, müssen Sie vor dem Kauf des Hundes den Theoriekurs à 4* Lektionen besuchen. Es werden Themen wie Rassenkunde, Eigenschaften und Bedürfnisse, Informationen zu Zucht und Welpen, Hund und Recht, Gesundheit, Lerntheorie, Verhalten und Kommunikation behandelt.
* Das BVET schreibt den Kursinhalt klar vor. Dieser muss in mindestens 4 Lektionen übermittelt werden. Da es sehr viel Information ist, teilen viele Ausbildner, entsprechend den vom BVET genehmigten Lehrplänen, diese auf 5 oder 6 Lektionen auf.
Obligatorischer Praxiskurs mit dem Hund für alle
Nach Einzug des Hundes ins neue Heim haben Sie ein Jahr Zeit, das praktische Training mit dem Hund zu durchlaufen. In 5 Lektionen werden unter anderem Themen wie Lobwort, Leinenführigkeit, Rückruf, Abbruchsignal, Sitz, Platz aufgebaut, was die Basis für ein weiterführendes Training ist.
Zwei Leistungs-Richter von unserem Klub sind momentan in der auf aufwendigen Ausbildung für den Experten für Sachkundenachweis. Sobald sie die Prüfung absolviert haben, werden sie auf der Webseite publiziert. Ich wünsche ihnen viel Erfolg.
Was passiert, wenn man diese Kurse nicht besucht?
Wird jemand erwischt, der die Kurse nicht absolviert hat, muss er diese innert Kürze nachholen. Der Gesetzgeber behält sich aber einen recht umfassenden Katalog von anzuordnenden Massnahmen vor, wenn ein säumiger Hundehalter respektive dessen Hund auffällig oder sogar aufgrund eines Bissunfalls gemeldet wird.
Euer Präsident
Walter Stoller
06. Juli 2009
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