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Nationales Hundegesetz kommt
Die Schweiz soll ein nationales Hundegesetz bekommen. Mit 97 zu 72 Stimmen bei 7 Enthaltungen hat der Nationalrat am 9. Juni als Erstrat eine Vorlage beschlossen, die ohne Rasseverbote für ein problemloses Zusammenleben von Mensch und Hund sorgen soll.
Erarbeitet wurden Verfassungsgrundlage und Gesetz von der Nationalratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) aufgrund eines Vorstosses für ein Pitbull-Verbot. Eine bürgerliche WBK-Minderheit beantragte erfolglos Nichteintreten, weil ein Erlass auf Bundesebene überflüssig sei. Auch JagdSchweiz hatte für ein Nichteintreten plädiert, weil das Gesetz untauglich ist (vgl. Mitteilung vom 20.5.09).
Mit diesen Bestimmungen geht das Gesetz in die Richtung einer verstärkten Verantwortlichkeit der Hundebesitzer. Dies bewog den Bundesrat, seinen anfänglichen Widerstand aufzugeben. Das Gesetz soll insbesondere auch mithelfen, die heute unterschiedlichen kantonalen Regelungen zu vereinheitlichen. Die Kantone können aber strengere Vorschriften erlassen.
Die Debatte über den Schutz vor gefährlichen Hunden läuft seit einigen Jahren. Ausgelöst wurde sie durch die Pitbull-Attacke, bei der am 1. Dezember 2005 im zürcherischen Oberglatt ein sechsjähriger Knabe getötet wurde.
Vorgesehene neue Vorschrift des Bundesrates
Für die Jagd ist Art. 8 von besonderer Bedeutung. In Art. 8 Abs. 1 ist vorgesehen, dass der Bundesrat "Vorschriften über das Halten von Hunden mit besonderem Einsatzzweck, insbesondere für Dienst-, Jagd-, Treib und Herdenschutzhunde, sowie für Blindenführ-, Therapie und Rettungshunde" erlässt. Damit könnten die bestehenden Vorschriften über die Jagdhunde, die sich in verschiedenen Erlassen finden, und die sich bewährt haben, neu diskutiert werden. Tierschutzorganisationen werden sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen, sich erneut für einen Verbot der Bodenjagd auf Bundesebene einzusetzen. Das Anliegen, die Bodenjagd mit Hunden zu verbieten, ist nämlich nicht neu und hatte im Rahmen der Revision der Tierschutzgesetzgebung nicht zum Erfolg geführt. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hatte diesem Ansinnen stets die kalte Schulter gezeigt.
Jean-François Rime setzt sich für die Jäger ein
Gemäss Art. 8 des neuen Hundegesetzes dürfen Hunde nicht auf Schärfe abgerichtet werden, ausgenommen bei der Ausbildung zum Schutzdienst. Jagdhunde müssen aber, gerade im tierschutzrelevanten Bereich der Nachsuche auf verletzte Tiere (Strassenverkehrsunfälle und Jagdbetrieb) über eine ausreichende Wildschärfe verfügen. Sie müssen verletzte Tiere festhalten, niederreissen und wenn möglich selbst töten.
Gerade zu diesem Punkt stellte NR Jean-François Rime, selbst Jäger, in der Nationalratsdebatte die Frage, wie sich diese Bestimmung bezüglich Schärfe auf das Jagdhundewesen auswirken wird. Der Berichterstatter, NR Oskar Freysinger, antwortete, bei der Jagd handle es sich nicht um einen allgemeinen Einsatzzweck, sondern um einen speziellen Einsatz unter ganz bestimmten, geregelten Rahmenbedingungen, für die der Bundesrat besondere Einsatzreglemente erlassen kann. Auch Bundesrätin Doris Leuthard beteuerte, es gehe bei diesem Gesetz um mehr Sicherheit für die Menschen.
Wir wissen, dass solche Regelungen im Jagdhundewesen auf nationaler Ebene bereits bestehen, nämlich das Reglement für die Schweissprüfungen der AGJ. JagdSchweiz wird darauf achten, dass die Versprechen der Politiker dannzumal auch eingelöst werden.
JagdSchweiz, 10.6.2009
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