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Chipen der Hunde
Welpen, die
ab 01.01.2006 geboren sind, müssen gechipt sein. Ältere, bereits tätowierte
Hunde, müssen bis 01.01.2007 bei ANIS (auch ohne Chip) registriert werden.
ACHTUNG:
Beim Besuch einer Prüfung im Ausland (vor allem in Deutschland) ist der Führer
selber verantwortlich, dass sein Hund identifiziert werden kann. Erkundigen Sie
sich vor Antritt zur Prüfung, ob ein Lesegerät vorhanden ist. Wenn nicht so
wenden Sie sich an den Vorstand des S.K.D.W. Der Klub hat Geräte zum Ausmieten.
Wenn ihr Hund nicht identifiziert werden kann ist es möglich, dass Sie am
Prüfungstag ausgeschlossen werden.
Grenzübertritte mit einem Hund
Die meisten
Länder verlangen - den roten Heimtierpass (Neu anstelle des gelben
Impfausweises). - eine höchstens 12 Monate, mindestens aber 30 Tage alte
Tollwutimpfung - dass der Hund gechipt ist (teilweise genügt noch eine
lesbare Tätowierung)
Coupierte Rute
Gemäss Tierschutzverordnung Art. 66 ist das Coupieren der
Rute bei Hunden in der Schweiz verboten. Es ist verboten, schweizerische Hunde im Ausland coupieren
zu lassen bzw. coupierte Hunde in die Schweiz zu importieren.
Welpen mit
illegal coupierten Ruten werden nicht ins Stammbuch der SKG eingetragen.
Tierärzte, welche illegale Eingriffe vornehmen, werden der Gesellschaft
Schweizer Tierärzte gemeldet. Illegal coupierte Hunde dürfen in der Schweiz
nicht ausgestellt werden.
Zuwiderhandlungen
gegen das Coupierverbot stellen ein Offizialdelikt dar, d.h. es wird bei einer
Anzeige automatisch von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt. Jedermann kann
eine Anzeige deponieren.
ACHTUNG:
Verschiedene Übungsleiter wurden von ihren Vereinen angewiesen, Hunde mit
coupierten Ruten abzuweisen. Somit wird es an verschiedenen Orten nicht mehr
möglich sein, mit solchen Hunden sowohl an Kursen als auch an Prüfungen
teilzunehmen.
Ersparen
Sie sich, Richter und Übungsleiter Unannehmlichkeiten, indem sie mit einem Hund
mit coupierter Rute auf dem Platz erscheinen.
Einfuhr von Deutschen Wachtelhunden aus dem Ausland
Der Import
von Hunden aus dem Ausland ist trotz des Coupierverbotes möglich. Wie?
Nehmen Sie vor der Geburt des Wurfes mit dem von Ihnen
ausgewählten Züchter Kontakt auf. Vereinbaren Sie, dass der Züchter für Sie ein Hund nicht
coupiert. (Das Coupieren erfolgt am 2. Lebenstag!). Dieser Hund muss abgenommen
werden.
Ein Hund nicht zu kupieren ist auch in Deutschland möglich!
Deutschland hat nämlich das gleiche EU-Tierschutzgesetz wie die Schweiz, nur
dürfen (müssen aber nicht unbedingt) Jagdhunde noch coupiert werden.
Jeder eingeführte Hund muss verzollt werden (für Welpe nicht
teuer). HINWEIS: Verlangen Sie bei der Verzollung, dass der Impfpass
resp. Heimtierausweis vom Zoll gestempelt wird -• Bestätigung für eine nächsten
Zollkontrolle. Verzollen Sie den Welpen bei der Einfuhr nicht so müssen Sie
damit rechnen, dass sie bei einem späteren Grenzübertritt den Wert des
ausgewachsenen Hundes verzollen müssen.
Jeder in die Schweiz eingeführte Wachtelhund muss im
Schweizer Hundestammbuch SHSB eingetragen werden (Einsenden der
Original-Ahnentafel an die S.K.G. Stammbuchverwaltung, Postfach, 3001 Bern). Dafür ist auch die Annerkennung für das Ausland
erforderlich. (Der Züchter kann Ihnen diese beim VDH besorgen).
Weitere Informationen sind im Internet unter
www.bvet.admin.ch abrufbar.
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